KiFaZe sind Lernorte der Demokratie, sie spiegeln eine offene Gesellschaft wider.
Referentin bei einem Netzwerktreffen in Tübingen

Neuigkeiten

Eine schöne Sommerzeit

...wünscht Ihnen das KiFaZ-Team der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Wir freuen uns auf den September und die nächsten gemeinsamen Termine im Herbst:
  • KiFaZ-Cafe am Dienstag, 16. September 2025 von 09:30 – 11:00 Uhr (digital)
  • Netzwerktreffen am Donnerstag, 25. September 2025 von 10:00 – 14:30 Uhr (digital)
Folgen Sie diesem Link zu einer Übersicht all unserer Veranstaltungen: Bitte klicken.  

Vom Problem zur Lösung – Netzwerktreffen im Juli

Wie können wir in der Entwicklung zum Kinder- und Familienzentrum gut mit Rückschlägen umgehen? Wie können wir die Motivation aufrechterhalten? Und wie können wir Erfolge auswerten? Eine lösungsorientierte Kommunikation unterstützt KiFaZe in ihrem Alltag und nimmt positiven Einfluss auf die Kommunikationskultur . Unser nächstes Netzwerktreffen in Präsenz hat deshalb das Thema „Vom Problem zur Lösung. Lösungsorientierte Kommunikation in Veränderungsprozessen“. Hier üben sich die Teilnehmenden mit dem Referenten Gino Grimaldi in lösungsorientierter Kommunikation und erhalten praktische Tools, die sie mit Ihrem Team anwenden können. Hier die Daten auf einem Blick: Wann: am Donnerstag, den 03.07.2025 von 10:00 bis 16:00 Uhr Wo: Stuttgart, AKoS Collaboration Center Was: „Vom Problem zur Lösung. Lösungsorientierte Kommunikation in Veränderungsprozessen“ Bitte melden Sie sich unter diesem Link an: Bitte hier klicken.    

Erinnerung: Noch 2 Wochen bis zur Antragsfrist – keine Verlängerung möglich!

Das Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg läuft – dieses Jahr konnte bis zum 31. März 2025 ein Antrag gestellt werden! Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.

Nutzen Sie die Chance für Ihre Kita!

Möchten Sie Ihre Kita zu einem Kinder- und Familienzentrum weiterentwickeln? Das Förderprogramm bietet umfassende Unterstützung für Träger und Leitungen, darunter finanzielle Förderung, praxisorientierte Angebote, Austauschtreffen und Beratungen.

Wer kann gefördert werden?

Das Programm richtet sich an Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg, die bislang nicht am Landesförderprogramm teilgenommen haben und nun den Schritt zum Kinder- und Familienzentrum gehen möchten.

Jetzt Antrag einreichen!

Um die vollen Unterstützungsangebote für das Jahr 2025 zu nutzen, mussten Anträge bis spätestens 31. März 2025 eingereicht sein. Weiterführende Informationen:

Neuer Förderzeitraum 2025: Jetzt Kita zum Kinder- und Familienzentrum weiterentwickeln!

Das Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg geht weiter – auch im Jahr 2025!

Anträge konnten vom 20. Januar - 31. März 2025 gestellt werden !

Möchten Sie Ihre Kita zu einem Kinder- und Familienzentrum weiterentwickeln? Das Förderprogramm bietet Trägern und Leitungen umfassende Unterstützung, einschließlich finanzieller Förderung sowie praxisorientierter Angebote wie Austauschtreffen und Beratungen. Für wen ist das Programm geeignet? Die Förderung richtet sich an Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg, die bisher noch nicht am Landesförderprogramm teilgenommen haben und nun den Schritt zu einem Kinder- und Familienzentrum wagen möchten. Reichen Sie jetzt Ihren Förderantrag ein! Damit Sie alle Unterstützungsangebote des Programms für das Jahr 2025 voll ausschöpfen können, ist es wichtig, Ihren Förderantrag rechtzeitig einzureichen. Die Frist für die Antragstellung endete am 31. März 2025. Weiterführende Informationen: Detaillierte Hinweise zur Antragsstellung finden Sie hier. Mehr über das Programm KiFaZ erfahren Sie hier.

Wichtige Informationen zur Antragsphase 2025

Anträge konnten ab 20. Januar 2025 gestellt werden – wegen Wartungsarbeiten und Umprogrammierungen verschob sich die Antragsphase auf den 20. Januar bis  31. März 2025 Aufgrund  der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV, zuletzt geändert durch Art. 8, Art. 11 Abs. 4 Sechste VO zur Änd. steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2432)) ist die L-Bank verpflichtet, allgemeine Zahlungsmitteilungen nach § 2 der MV an die Finanzbehörden zu übermitteln, um die Steuererhebung sicherzustellen. Als Zahlungen nach § 2 der MV gelten Zuschüsse, Tilgungszuschüsse, Tilgungsnachlässe an Verbraucher generell oder an Unternehmer, wenn unklar ist, ob die Zahlung auf Geschäftskonto oder im Rahmen der Haupttätigkeit erfolgt. Um die Mitteilungspflicht einzelner Zahlungen festzustellen, sind demzufolge bislang nicht benötigte Daten neu zu erheben und infolgedessen Anpassungen in den KiFaZ-Antragsformularen erforderlich. Was bedeutet das für Sie?
  • Alle bestehenden Antragsteller werden gebeten, ihre Grunddaten zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren (das KiFaZ-Team kommt auf Sie zu)
  • Erforderliche Informationen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben werden bei neuen Anträgen nach der Anpassung des KiFaZ-Antragsportals direkt abgefragt
nach links
nach rechts
Das KiFaZ ermöglicht eine viel größere Bandbreite an Angeboten. Diese Vielfalt kommt nicht nur den Familien zugute, sondern bereichert auch unsere Arbeit.
Pädagogische Fachkraft bei einem Netzwerktreffen in Stuttgart

Standorte

Nehmen Sie mit anderen Kinder- und Familienzentren Kontakt auf und lernen Sie die verschiedenen Einrichtungen besser kennen. Unsere Karte zeigt Ihnen eine Übersicht der teilnehmenden KiFaZe.

Jedes KiFaZ ist einzigartig!
Teilnehmer:in am Landesförderprogramm

Alles Wichtige für KiFaZe, die am Landes­förder­programm teil­nehmen, auf einen Blick:

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