Qualitätsrahmen

1.1Worin unterscheidet sich eine Kindertageseinrichtung von einem Kinder- und Familienzentrum?

KiFaZ Angebote
Grafik: Zusätzliche Angebote der Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung in einem KiFaZ.

Eine Kindertageseinrichtung, die sich zu einem Kinder- und Familienzentrum weiterentwickelt, ergänzt ihren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag um zusätzliche Angebote der Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung.

Kinder- und Familienzentren sind Orte der Begegnung, in denen beispielsweise Elterncafés und Thementreffs stattfinden, um damit zwanglos vielfältige Kontakte und Austauschplattformen zu ermöglichen.

Kinder- und Familienzentren bieten Beratung an, indem sie Erziehungsfragen und alltagspraktische Fragen beantworten, Experten zu verschiedenen Lebenslagen einbeziehen und Elternsprechstunden anbieten.

Kinder- und Familienzentren bieten Eltern die Möglichkeit ihre Erziehungs- und Bildungskompetenz zu erweitern durch Angebote wie Elterntraining, Themenabende oder Sprachkurse und eröffnen ihnen Zugänge zu Hilfesystemen.

Kinder- und Familienzentren bieten Eltern Begleitung in Erziehungsfragen und im Familienalltag an, z.B. durch die Vermittlung an andere Fachdienste und Einrichtungen oder durch die Unterstützung bei Behördengängen oder der Beantragung von Leistungen.

Diese Angebote gehen über das Regelangebot der Kindertageseinrichtung hinaus und sind gekennzeichnet durch niederschwellige Zugänge, Familienorientierung, Wohnortnähe und einer Ausrichtung am besonderen Bedarf des Sozialraums. Konkret bedeutet dies, dass die unterschiedlichen Lebenslagen und Lebenssituationen der Familien der Kindertageseinrichtung aufgegriffen werden und sich die Angebote am Alter und den Entwicklungsstadien dieser Kinder sowie den Bedürfnissen deren Eltern orientieren. Dabei ist es zudem wichtig, die jeweiligen lokalen Besonderheiten vor Ort aufzugreifen und bei der Ausgestaltung zu berücksichtigen.

1.2Was ist das Ziel eines Kinder- und Familienzentrums und an wen richten sich die Angebote?

Grundlegendes Ziel eines Kinder- und Familienzentrums ist es, die kindliche Entwicklung wertschätzend zu begleiten und zu fördern und damit eine höhere Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Dabei gilt es den Blick auf das „System Familie“ zu richten, Eltern frühzeitig in die Bildungsprozesse ihrer Kinder aktiv einzubeziehen und somit in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und die Lebensqualität der Familie im Ganzen zu verbessern.

Eine Kindertageseinrichtung, die sich zu einem Kinder- und Familienzentrum weiterentwickelt, verfolgt folgende Ziele,

  • Selbsttätigkeit, Selbsthilfe und Selbstwirksamkeit der Eltern zu stärken;
  • Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf zu begleiten;
  • sich durch Kooperationen in den Sozialraum zu öffnen und vorhandene Strukturen zu vernetzen;
  • passgenaue Angebote der Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung niederschwellig anzubieten;
  • eine inklusive Ausrichtung im Konzept des Kinder- und Familienzentrums zu berücksichtigen und zu leben und
  • ein zentraler Bestandteil der Lebenswelt der Familien zu sein.

Zielgruppe eines Kinder- und Familienzentrums sind die Kinder der Einrichtung und ihre Familien.

1.3Was wird unter Sozialraum verstanden?

Eine Orientierung der jeweiligen Kindertageseinrichtung am Sozialraum bedeutet im Kontext der Kinder- und Familienzentren, dass möglichst alle Angebote in erreichbarer Nähe zum Wohnort bzw. Stadtteil der Familien, die die Kindertageseinrichtung nutzen, liegen und sich an den räumlichen und strukturellen Bedingungen vor Ort ausrichten. Dabei müssen die Besonderheiten der heterogenen Familienstrukturen innerhalb eines Sozialraums berücksichtigt werden.

Die Öffnung in den Sozialraum im Sinne einer Vernetzung erfolgt durch eine am Sozialraum orientierte Bedarfsanalyse der Kindertageseinrichtung (Bedarfe der Eltern und deren Kinder, die diese Kindertageseinrichtung besuchen), durch darauf basierende kontinuierliche, verlässliche Kooperationen und durch eine Präsenz im Sozialraum (z. B. Mitwirken an Festen, …).

1.4Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht die Arbeit in einem Kinder- und Familienzentrum?

Der gesetzliche Auftrag der Kindertageseinrichtung umfasst in § 16 und § 22a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) nicht nur die Erziehung und Bildung von Kindern, sondern bezieht auch die Unterstützung der Familien und die Vernetzung von kinder- und familienbezogenen Angeboten mit ein. Ebenso trifft der Orientierungsplan von Baden- Württemberg wesentliche Aussagen zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern sowie zur Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern.

Kinder- und Familienzentren können ein Baustein in dem vom Bundeskinderschutzgesetz vorgegebenen Netzwerk „Frühe Hilfen“ sein (vgl. § 1 ff. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz – KKG), indem sie Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen und Informationen über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung geben, bzw. selbst Angebote machen sowie ein Netzwerk mit weiteren Einrichtungen und Diensten aufbauen.

Das Kindertagesbetreuungsgesetz und die Kindertagesstättenverordnung gelten für die Kindertageseinrichtungen weiterhin. Insbesondere werden in den Kindertageseinrichtungen die aktuellen Vorgaben des SGB VIII umgesetzt. Eine Kindertageseinrichtung ist grundsätzlich so gestaltet, dass weder unbefugte Dritte Zugang haben noch, dass sich Kinder unbeaufsichtigt entfernen können.

1.5Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Kindertageseinrichtungen, die sich zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickelt haben oder werden,

  • sind vom Träger gewollt, finanziert und in dessen Konzept strukturell verankert;
  • haben sich als Team gemeinsam zur qualitativen Weiterentwicklung entschieden;
  • überprüfen ihre pädagogische Arbeit, die auf dem Orientierungsplan basiert, und passen sie den Anforderungen an ein Kinder- und Familienzentrum an;
  • entwickeln ein Konzept, das die Qualitätskriterien eines Kinder- und Familienzentrums und lokale Besonderheiten berücksichtigt;
  • sind bereit, sich durch bedarfsorientierte Kooperationen in den Sozialraum hinein zu öffnen und Netzwerke aufzubauen;
  • sind bereit, sich über kompetenzorientierte Fortbildungen weiter zu qualifizieren.

1.6Organisation eines Kinder- und Familienzentrums

Es wird keine verbindliche Organisationsform vorgegeben. Die Kindertageseinrichtung kann entweder als

  • Einzeleinrichtung oder
  • als Hauptstelle im Verbund mit anderen Einrichtungen

der Mittelpunkt des Netzwerks kooperierender Dienste und Institutionen sein.

Die Leitung des Kinder- und Familienzentrums initiiert die Veränderungsprozesse und koordiniert die Weiterentwicklung und Umsetzung. Sie kooperiert mit dem Träger bei der Interessensbekundung, der Mittelbeantragung und dem Verwendungsnachweis. Zusammen mit ihrem Team erstellt die Leitung ein Konzept zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtung zu einem Kinder- und Familienzentrum. Dieses spricht sie mit dem Träger ab und überprüft regelmäßig dessen Qualität. Sie koordiniert die Angebote, konzipiert neue bzw. pflegt bestehende Kooperationen und organisiert interdisziplinäre Austauschtreffen.

Ihr steht hierfür für den Zeitraum von zwei Jahren eine Pauschale für die Leitungszeit/Leitungsfreistellung zur Verfügung.

Die Fachkräfte im Kinder- und Familienzentrum sehen die Eltern als Experten für ihre Kinder und leben eine aktive, ressourcenorientierte und wertschätzende Erziehungspartnerschaft. Durch die Teilnahme an Unterstützungsmaßnahmen erlangen sie erweiterte Kompetenzen.

Die Verantwortlichkeiten rund um das Kinder- und Familienzentrum sind geklärt, dokumentiert und werden regelmäßig überprüft.

  • Leitung, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen leben eine Willkommenskultur, die auf einer wertschätzenden, inklusionsorientierten und partizipativen Haltung beruht.
  • Die Entwicklung und Dokumentation eines Gesamtkonzeptes, welches auf dem Orientierungsplan basiert und die Qualitätskriterien eines Kinder- und Familienzentrums berücksichtigt, sind Grundlage der Weiterentwicklung. Lokale Besonderheiten schlagen sich im Konzept nieder.
  • Zusätzliche Angebote zur Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung von Kindern und Familien werden bereitgestellt. Sie berücksichtigen die Vielfalt der Lebensformen, der Wertesysteme und der kulturellen Orientierungen und Traditionen der Familien.
  • Sie stärken Ressourcen, Kompetenzen und Selbstwirksamkeitspotentiale von Kindern und Eltern.
  • Die Eltern sind aktiv und systematisch durch unterschiedliche Beteiligungsformen an der Gestaltung des Kinder- und Familienzentrums miteinbezogen.
  • Die pädagogischen Fachkräfte lassen die Eltern an den Bildungsprozessen ihrer Kinder in der Kindertageseinrichtung partizipieren und leben eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.
  • Die Angebote werden am Sozialraum ausgerichtet. Grundlage ist eine entsprechende Bedarfsanalyse.
  • Eine differenzierte, alltagsnahe Vor-Ort-Unterstützung von Familien wird ermöglicht.
  • Vernetzung und Kooperation mit Partnern werden eingegangen und durch Vereinbarungen fixiert.
  • Den Familien wird Zugang zu ergänzenden und weiterführenden Hilfen in Form eines Verzeichnisses über Möglichkeiten der Therapie und Beratung sowie über weitere Familienbildungsangebote geboten.
  • Es finden Veranstaltungen in Form von interdisziplinären Austauschtreffen statt.
  • Die pädagogischen Fachkräfte nehmen an Unterstützungs- und Fortbildungsmaßnahmen teil.
  • Eine gute Kindertageseinrichtung sichert als Ort der Bildung, Erziehung und Betreuung das Wohl und die Rechte der Kinder (vgl. OP S. 88). Die Leitung und die pädagogischen Fachkräfte besuchen regelmäßig Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und kooperieren mit den Institutionen vor Ort (örtliches Jugendamt, Fachberatungsstellen etc.) sowie mit dem KVJS als überörtlichen Träger der Jugendhilfe und Aufsichtsbehörde. Die Gewährleistung des Wohls der Kinder in der Einrichtung nach § 45 SGB VIII sowie die Sicherstellung und ggfs. Anpassung der bestehenden Vereinbarung nach § 8a SGB VIII sind fester Bestandteil des Qualitätskonzepts vor Ort. Die Qualität der Arbeit wird regelmäßig überprüft. Zwischen- und Abschlussergebnisse werden dokumentiert und bilden die Grundlage für eine langfristige Ziel- und Maßnahmendefinition.
  • Die Verantwortlichkeiten sind geklärt, dokumentiert und werden überprüft.

Die Entwicklung von einer Kindertageseinrichtung zu einem Kinder- und Familienzentrum bedarf eines systematischen Prozesses, um alle Entwicklungsbereiche mit einzubeziehen.

  • Eine erste Bestandserhebung soll dazu dienen, einen Überblick über vorhandene Angebote, Einrichtungen, Träger und Netzwerke zu erhalten.
  • Die Weiterentwicklung bedarf eines Konzeptes auf der Basis des Orientierungsplans und der unter Punkt 2 dargelegten Qualitätskriterien mit definierten Zielen, die schriftlich festgehalten und im Sinne einer Qualitätssicherung kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben werden.
  • Auf der Grundlage des Konzeptes werden konkrete Maßnahmen abgeleitet, entwickelt und regelmäßig evaluiert.

Das Kultusministerium begleitet die Kindertageseinrichtungen bei ihrem Weiterentwicklungsprozess. Die teilnehmenden Einrichtungen haben die Möglichkeit durch u. a. Vor-Ort-Beratungen, Netzwerktreffen und einer Fortbildungsreihe für Leitungen und Koordination fachliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihrer Kita zum Kinder- und Familienzentrum zu erhalten. Außerdem werden Fachberatungen als Multiplikatoren in ihrer Arbeit gestärkt.

Netzwerktreffen

Die Teilnehmenden der Netzwerktreffen erhalten fachlichen Input sowie Raum für qualifizierten fachlichen Austausch und kollegiale Beratung rund um Themen, die im Rahmen einer Weiterentwicklung hin zu einem Kinder- und Familienzentrum relevant sind.

Vor-Ort-Beratung

Neben dem fachlichen Austausch mit anderen Kinder- und Familienzentren bedarf es häufig auch der individuellen Unterstützung in den Einrichtungen. Um passgenaue Lösungen für die jeweilig anzugehenden Schritte in der Weiterentwicklung zu finden, kann eine externe Beraterin oder ein externer Berater die Einrichtungen bedarfsorientiert vor Ort unterstützen.

Fortbildungsreihe für Leitungen und Koordinator(innen)

Eine nachhaltige Weiterentwicklung kann gelingen, wenn das gesamte Team daran mitwirkt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die zur jeweiligen Einrichtung mit ihren besonderen Voraussetzungen passen. Damit Veränderungen gelingen, muss die Leitung und Koordination nicht nur geeignete Maßnahmen zur Personalentwicklung umsetzen, die interne Teamentwicklung steuern, sondern auch den Austausch und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern fördern.

Durch die Fortbildungsreihe für Kita-Leitungen und Koordinator(inn)en werden diese – als die zentralen Schlüsselpersonen für die Weiterentwicklung – in ihren Aufgaben und Herausforderungen unterstützt.

Informationen zu den Unterstützungsangeboten

Förderrichtlinien

Kindertageseinrichtungen, die sich auf den Weg machen, sich zu einem Kinder- und Familienzentrum weiterzuentwickeln, werden vom Land Baden-Württemberg durch eine Anschubfinanzierung unterstützt. Mit diesen Fördermitteln werden personelle Ressourcen, notwendige Fortbildungsmaßnahmen, sowie Sachmittel und Leitungszeit/Leitungsfreistellung bezuschusst. Die Förderdauer ist auf insgesamt maximal vier Jahre pro Einrichtung ausgelegt und umfasst zwei Stufen:

  • Anschubförderung der Einrichtung mit einer Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 10.000 Euro jährlich, darin enthalten ist eine Pauschale für Leitungszeit/Leitungsfreistellung in Höhe von 5.000 Euro jährlich.
  • Anschlussförderung für die Verstetigung mit einer weiteren Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 2.000 Euro jährlich.

Die langfristige finanzielle und personelle Verantwortung obliegt dem Träger.

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank- (L-Bank) ist vom Land mit der Durchführung des Zuwendungsverfahrens beauftragt. Die Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag im Rahmen der verfügbaren Mittel von der L-Bank in Absprache mit dem Kultusministerium gewährt.

Die Auswahl der bis zu 100 neuen Kindertageseinrichtungen, die ins Förderprogramm aufgenommen werden, wird nach landesweit einheitlichen Kriterien durchgeführt:

  • Aussagekräftige Bedarfsanalyse für den Sozialraum
  • Ziele und Maßnahmen der geplanten Weiterentwicklung
  • Infrastrukturelle Voraussetzungen
  • Anteil von Kindern aus einkommensschwachen Familien (Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II))
  • Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund

Zusätzlich wird die Vielfalt der bestehenden Träger berücksichtigt sowie auf eine ausgewogene Proportion zwischen städtischen und ländlichen Einrichtungen und eine gerechte Aufteilung zwischen den Regierungspräsidien geachtet.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Das Kultusministerium behält sich vor, im Falle einer Anzahl von Anträgen, die den Rahmen der verfügbaren Fördermittel in einem Haushaltsjahr überschreitet, eine Auswahl unter den Antragstellern, die die Auswahl- und die zusätzlichen Kriterien erfüllen, nach Maßgabe des Antragseingangs, durchzuführen.

Für die Beantragung der Landesförderung bzw. für deren Fortführung sind folgende Schritte zu beachten:

2.1Erstbeantragung

  1. Zuständig für die Entscheidung über die Erstbeantragung ist das Kultusministerium. Der Link zur Antragstellung ist ab dem 04.12.2023 auf der Internetseite https://km-bw.de/Kinder-_und_Familienzentren eingestellt. Hier findet sich auch der Qualitätsrahmen und die Förderrichtlinien zum Landesförderprogramm.
  2. Der Antrag ist vom Träger der Kindertageseinrichtung zu stellen. Voraussetzungen sind eine Bedarfsanalyse und die daraus resultierenden Ziele und Maßnahmen.
  3. Förderfähig sind ausschließlich Kindertageseinrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, die sich zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickelt haben oder weiterentwickeln werden. Nicht förderfähig sind andere Einrichtungen wie z.B. Familien-, Mütter- und Nachbarschaftszentren sowie Mehrgenerationenhäuser.
  4. Anträge können nur von Einrichtungen gestellt werden, die für die Maßnahme der Weiterentwicklung zu einem Kinder- und Familienzentrum keine Zuwendungen aus anderen Programmen des Landes Baden-Württemberg beantragen werden, beantragt haben oder bewilligt bekamen.
  5. Die Antragstellung muss bis zum 01.03.2024 abgeschlossen sein. Das Kultusministerium prüft anschließend den Antrag. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Antrag durch die L-Bank verbescheidet und der Zuschuss gewährt.
  6. Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass alle vom Zuwendungsempfänger im Antrag gemachten, förderrelevanten Angaben und Zusicherungen zutreffen und eingehalten werden.
  7. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Die nicht durch den Zuschuss gedeckten Ausgaben sind vom Zuwendungsempfänger zu tragen.
  8. Für die Verfahren der Auszahlung, Verwendungsprüfung und Rückforderung ist die L-Bank zuständig.
  9. Der Sachstandsbericht zum Förderjahr 2024 ist Teil des Antragsverfahrens im Jahr 2025. Die im Sachstandsbericht nachgewiesene Qualität der Arbeit und der weiterführenden Ziele und Maßnahmen ist maßgeblich für die Bewilligung der Fördergelder und die Fortführung der Förderung.
  10. Der Verwendungsnachweis zum Förderjahr 2024 ist bis spätestens 30.06.2025 zu erstellen und postalisch an die L-Bank zu senden. Adresse:
    Landeskreditbank
    Baden-Württemberg
    -Förderbank-
    76113 Karlsruhe

2.2Fortführung der Förderung

Die Fortführung der Förderung muss in jedem Jahr neu beantragt werden. Die Gesamtdauer der Förderung beträgt maximal vier Jahre.

  1. Zuständig für Entscheidung über die Anträge zur Fortführung der Förderung ist das Kultusministerium.
  2. Der Link zur Antragstellung ist ab dem 04.12.2023 unter https://km-bw.de/Kinder-_und_Familienzentren eingestellt. Hier findet sich auch der Qualitätsrahmen und die Förderrichtlinien zum Landesförderprogramm.
  3. Förderfähig sind Kindertageseinrichtungen mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, die sich am Förderprogramm Kinder- und Familienzentren bisher erfolgreich beteiligt haben und weitere Ziele und Maßnahmen basierend auf dem Qualitätsrahmen und den Förderrichtlinien „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ definiert haben.
  4. Anträge können nur von Einrichtungen gestellt werden, die für die Maßnahme der Weiterentwicklung zu einem Kinder- und Familienzentrum keine Zuwendungen aus anderen Programmen des Landes Baden-Württemberg beantragen werden oder beantragt haben bzw. bewilligt bekamen.
  5. Die Antragstellung muss bis zum 01.03.2024 abgeschlossen sein. Das Kultusministerium prüft anschließend den Antrag. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Antrag durch die L-Bank verbescheidet und der Zuschuss gewährt.
  6. Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass alle vom Zuwendungsempfänger im Antrag gemachten, förderrelevanten Angaben und Zusicherungen zutreffen und eingehalten werden.
  7. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Die nicht durch den Zuschuss gedeckten Ausgaben sind vom Zuwendungsempfänger zu tragen.
  8. Für die Verfahren der Auszahlung, Verwendungsprüfung und Rückforderung ist die L-Bank zuständig.
  9. Der Sachstandsbericht zum Förderjahr 2024 ist Teil des Antragsverfahrens im Jahr 2025. Die im Sachstandsbericht nachgewiesene Qualität der Arbeit ist maßgeblich für die Bewilligung der Fördergelder und die Fortführung der Förderung.
  10. Ein abschließender Sachstandsbericht ist nach Beendigung der Förderung zum Jahresende 2024 bis 01.03.2024 über das im Rahmen der Antragstellung eingerichtete digitale Benutzerkonto einzureichen.
  11. Der Verwendungsnachweis zum Förderjahr 2024 ist bis spätestens 30.06.2025 zu erstellen und postalisch an die L-Bank zu senden. Adresse:
    Landeskreditbank
    Baden-Württemberg
    -Förderbank-
    76113 Karlsruhe