Kitas werden Kinder- und Familienzentren
Kinder- und Familienzentren nehmen neben den Kindern auch die gesamte Familie und den Sozialraum in den Blick – mit dem Ziel, Eltern und weitere Bezugspersonen in die Bildungs- und Entwicklungsprozesse ihrer Kinder aktiv einzubeziehen. Hand in Hand werden die Kinder und ihre Familien durch Möglichkeiten der Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung gestärkt.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt seit 2016 den Weiterentwicklungsprozess von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren, ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Ziel ist es, Impulse dafür zu setzen, dass landesweit ein flächendeckendes Angebot an Kinder- und Familienzentren entsteht.
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR ANPASSUNG DER KIFAZ-ANTRAGSFORMULARE
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Mitteilungsverordnung (MV), zuletzt geändert durch die Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2022, ist die L-Bank verpflichtet, bestimmte Zahlungsmitteilungen an die Finanzbehörden zu übermitteln, um die Steuererhebung sicherzustellen.
Betroffen sind Zuschüsse, Tilgungszuschüsse und Tilgungsnachlässe, insbesondere wenn unklar ist, ob die Zahlungen auf ein Geschäftskonto oder im Rahmen einer Haupttätigkeit erfolgen. Um dieser Mitteilungspflicht nachzukommen, müssen zusätzliche Daten erhoben werden.
Was bedeutet das für Sie?
- Alle bestehenden Antragsteller werden gebeten, ihre Grunddaten zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren (das KiFaZ-Team kommt auf Sie zu)
- Erforderliche Informationen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben werden bei neuen Anträgen nach der Anpassung des KiFaZ-Antragsportals direkt abgefragt