KiFaZe sind Lernorte der Demokratie, sie spiegeln eine offene Gesellschaft wider.
Referentin bei einem Netzwerktreffen in Tübingen

Neuigkeiten

Neuer Förderzeitraum 2025: Jetzt Kita zum Kinder- und Familienzentrum weiterentwickeln!

Das Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg geht weiter – auch im Jahr 2025!

Anträge können vom 20. Januar - 31. März 2025 gestellt werden !

Möchten Sie Ihre Kita zu einem Kinder- und Familienzentrum weiterentwickeln? Das Förderprogramm bietet Trägern und Leitungen umfassende Unterstützung, einschließlich finanzieller Förderung sowie praxisorientierter Angebote wie Austauschtreffen und Beratungen. Für wen ist das Programm geeignet? Die Förderung richtet sich an Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg, die bisher noch nicht am Landesförderprogramm teilgenommen haben und nun den Schritt zu einem Kinder- und Familienzentrum wagen möchten. Reichen Sie jetzt Ihren Förderantrag ein! Damit Sie alle Unterstützungsangebote des Programms für das Jahr 2025 voll ausschöpfen können, ist es wichtig, Ihren Förderantrag rechtzeitig einzureichen. Die Frist für die Antragstellung endet am 31. März 2025. Weiterführende Informationen: Detaillierte Hinweise zur Antragsstellung finden Sie hier. Mehr über das Programm KiFaZ erfahren Sie hier.

Wichtige Informationen zur Antragsphase 2025

Anträge können ab 20. Januar 2025 gestellt werden – wegen Wartungsarbeiten und Umprogrammierungen verschiebt sich die Antragsphase auf den 20. Januar bis  31. März 2025 Aufgrund  der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV, zuletzt geändert durch Art. 8, Art. 11 Abs. 4 Sechste VO zur Änd. steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2432)) ist die L-Bank verpflichtet, allgemeine Zahlungsmitteilungen nach § 2 der MV an die Finanzbehörden zu übermitteln, um die Steuererhebung sicherzustellen. Als Zahlungen nach § 2 der MV gelten Zuschüsse, Tilgungszuschüsse, Tilgungsnachlässe an Verbraucher generell oder an Unternehmer, wenn unklar ist, ob die Zahlung auf Geschäftskonto oder im Rahmen der Haupttätigkeit erfolgt. Um die Mitteilungspflicht einzelner Zahlungen festzustellen, sind demzufolge bislang nicht benötigte Daten neu zu erheben und infolgedessen Anpassungen in den KiFaZ-Antragsformularen erforderlich. Was bedeutet das für Sie?
  • Alle bestehenden Antragsteller werden gebeten, ihre Grunddaten zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren (das KiFaZ-Team kommt auf Sie zu)
  • Erforderliche Informationen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben werden bei neuen Anträgen nach der Anpassung des KiFaZ-Antragsportals direkt abgefragt

Neue KiFaZ-Termine online

Schon gesehen? Wir freuen uns, Ihnen neue Termine für die KiFaZ Cafés und die Fortbildungsreihe für Leitende und Koordinierende von KiFaZen ankündigen zu können. Einladungen zu den Veranstaltungen erhalten Sie selbstverständlich auch rechtzeitig per Mail. Weitere Termine für das Jahr 2024 folgen in Kürze hier auf der Website. Alle Termine finden Sie in unserer Terminübersicht.  Das KiFaZ-Team freut sich auf ein baldiges Wiedersehen!

Antragszeitraum für 2024 verlängert

Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 verlängert wurde. Bis einschließlich des 15. März 2024 können Sie Ihre Anträge über unser Online-Portal einreichen. Eine spätere Antragsstellung ist nicht möglich. Sollten Sie Fragen zur Antragsstellung haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder lesen Sie hier alles Wissenswerte auf unserer Website nach.

Nur noch 11 Tage: Anträge für das Förderjahr 2024 fristgerecht bis zum 01.03.24 einreichen

Bitte denken Sie daran, Ihren Antrag zur Teilnahme am Landesförderprogramm Baden-Württemberg „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ für das Förderjahr 2024 fristgerecht innerhalb der nächsten 11 Tage einzureichen. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn Sie den ausgefüllten Antrag bis zum 1. März in unserem digitalen Antragsportal abgesendet haben. Im weiteren Schritt und nach Ende der Frist wird das Kultusministerium Ihren Antrag genehmigen oder zur Korrektur an Sie zurücksenden. Alle weiteren Schritte, wie das Unterschreiben und Hochladen der Dokumente, können Sie dann im Anschluss vornehmen. Eine Antragstellung nach Fristende ist leider nicht möglich. Bei Fragen schauen Sie gerne auch in unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung oder FAQ.
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Das KiFaZ ermöglicht eine viel größere Bandbreite an Angeboten. Diese Vielfalt kommt nicht nur den Familien zugute, sondern bereichert auch unsere Arbeit.
Pädagogische Fachkraft bei einem Netzwerktreffen in Stuttgart

Standorte

Nehmen Sie mit anderen Kinder- und Familienzentren Kontakt auf und lernen Sie die verschiedenen Einrichtungen besser kennen. Unsere Karte zeigt Ihnen eine Übersicht der teilnehmenden KiFaZe.

Jedes KiFaZ ist einzigartig!
Teilnehmer:in am Landesförderprogramm

Alles Wichtige für KiFaZe, die am Landes­förder­programm teil­nehmen, auf einen Blick: