Informationen zur Antragsstellung
Eine Weiterführung des Landesförderprogramms ist geplant, es gilt allerdings den Haushaltsbeschluss abzuwarten. Sie werden hier darüber informiert, wenn eine weitere Antragsphase beginnt. Dann gilt: Die Erstbeantragung und die Beantragung einer Fortführung der Landesförderung „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ sind online vorzunehmen. Für das Jahr 2025 ist eine digitale Antragsstellung vom 20. Januar bis 31. März 2025 möglich.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung aufmerksam die Förderkriterien, FAQ und Schritt-für-Schritt-Anleitung zur digitalen Antragsstellung.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unseren Audiobeiträgen. Diese beschäftigen sich unter anderem mit Grundlegendem zum Förderantrag, den Zielen des Programms, wie der Sozialraum einbezogen werden kann und welche Unterstützungsangebote die DKJS auf dem Weg zum Kinder- und Familienzentrum anbietet.