Pro Einrichtung, für die die Landesförderung beantragt wird, gibt es einen Account. Beachten Sie bitte, dass der angelegte Account von Träger und Kindertageseinrichtung gemeinsam für die Antragstellung zu nutzen ist. Bitte teilen Sie die Zugangsdaten für diesen Account mit Kita/Träger.
Folgende Informationen benötigen Sie:
- Angaben zum Träger (Name der juristischen Person, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kundennummer der L-Bank (sofern vorhanden)
- Bankverbindung des Trägers
- Angaben zur Kita (Name der Kita, Adresse, Regierungsbezirk, Landkreis, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Name der Leitung, die die Leitungszeit des Förderprogramms für Leitung und Koordination KiFaZ erhalten soll.
- Angaben zur Betriebserlaubnis (Datum und Nummer)
Die Accounterstellung (Registrierung) können Sie hier machen: https://antrag.kifaz-bw.de/registrieren/
Hier werden folgende Angaben gemacht:
- Eine am Sozialraum orientierte Bedarfsanalyse (wird als Anlage im Portal hochgeladen)
- Ziele der Weiterentwicklung in folgenden Entwicklungsbereichen:
- Bedarfsorientierte Angebote für Kinder und ihre Familien der Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung
- Öffnung in den Sozialraum durch den Ausbau von Kooperationen und Aufbau von Netzwerken
- Elternbeteiligung
- Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes
- Einbindung des Teams
- Qualifikation des Teams
- Qualitätssicherung
- Sonstiges
- Angaben zu Kostenplanung und Finanzierung
Erklärungen zu folgenden Punkten werden abgegeben:
- In der Einrichtung werden die aktuellen Vorgaben des SGB VIII umgesetzt.
- Die pädagogische Arbeit basiert auf dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung BW.
- Eine langfristige finanzielle und personelle Verantwortung ist durch den Träger gesichert. Es wird bestätigt, dass die vorstehenden und in den Anlagen zu diesem Antrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Es ist bekannt, dass falsche Angaben die Rückforderung des bewilligten Zuschusses zur Folge haben können. Änderungen und Abweichungen vom Antrag sind der L-Bank unverzüglich mitzuteilen.
- Es wird bestätigt, dass der Qualitätsrahmen und die Förderrichtlinien zum Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ (Stand September 2021) und die ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung) beachtet werden.
- Es wird bestätigt, dass für die Förderung der Weiterentwicklung von der Kindertageseinrichtung zum Kinder- und Familienzentrum keine Zuwendungen aus anderen Programmen des Landes Baden-Württemberg und – außer den vorstehend und in den Anlagen angegebenen Finanzierungsmitteln – keine weiteren Zuwendungen beantragt wurden, werden oder bewilligt sind.
- Die Gesamtausgaben des Antragstellers (institutionell und auf Projekte bezogen) werden nicht überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten.
- Die Zuwendung wird wirtschaftlich und sparsam verwendet (Ziffer 1.1 ANBest-P).
- Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen.
Sobald Sie Ihren Antrag abgesendet haben, erhält das Ministerium den Antrag und er ist für Sie als „Versendet“ markiert. Sie können den Antrag dann nicht mehr editieren.
Sollten für die Genehmigung Ihres Antrags Änderungen nötig sein, bekommen Sie den Antrag zur Korrektur zurückgeschickt. Sie haben nun Zeit den Antrag innerhalb der angegebenen Bearbeitungsfrist zu bearbeiten und erneut zu senden.
Sobald das Ministerium Ihren Antrag genehmigt hat, bekommen Sie eine Nachricht. Ihr Antrag hat nun den Status „Genehmigt, noch nicht unterzeichnet“. Sie müssen den Antrag nun ausdrucken, unterschreiben, einscannen und im Antragsportal hochladen. Dieser Schritt ist rechtlich notwendig. Sobald Ihr Antrag erfolgreich hochgeladen wurde, bekommt Ihr Antrag automatisch den Status „Genehmigt“.
Alle weiteren Schritte erfolgen nun in direkter Kommunikation mit der L-Bank. Die L-Bank benötigt einen Legitimationsnachweis (Identifikationsnachweis) von Ihnen. Dieser wird benötigt, damit die Fördermittel an den Träger ausgezahlt werden können. Der Legitimationsnachweis ist durch die L-Bank zwingend erforderlich, um die erforderlichen Richtlinien des § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Geldwäschegesetz (GwG) einzuhalten.
Dieser umfasst:
- Für Natürliche Personen: eine gültige Ausweiskopie
- Für Kommunen: eine gültige Ausweiskopie der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, falls abweichend, zusätzlich eine gültige Ausweiskopie der handelnden Person, Bei sonstigen Rechtsformen: Gründungs- oder Registerdokumente sowie eine gültige Ausweiskopie eines Vertretungsberechtigten, falls abweichend, zusätzlich eine gültige Ausweiskopie der handelnden Person.
Bitte füllen Sie das Dokument über den Formularassistenten der L-Bank aus: https://www.l-bank.de/legitimation-vertragspartner-finanzhilfen.html.
Bitte liefern Sie den entsprechenden Nachweis umgehend, damit Ihr Antrag verbescheidet werden kann und die Gelder rechtzeitig ausgezahlt werden können.
Zu jeglichen Änderungen Ihres Antragsstatus (z.B. „Zur Korrektur zurückgesandt“ oder „Genehmigt“) erhalten sie eine Nachricht per E-Mail, in der Sie gegebenenfalls über weitere nötige Schritte informiert werden.
Die offizielle Verbescheidung erhalten Sie per Post von der L-Bank. Ihren Antrag können Sie auch weiterhin online in Ihrem Antragsportal einsehen.