
Literatur für die Elternecke? Das Honorar für eine Referentin oder einen Referenten? Oder doch eine Anschaffung für Bekanntmachungen? Alle Einrichtungen, die sich auf den Weg zum KiFaZ machen, erhalten bei Teilnahme am Förderprogramm Fördergelder. Da ist die Freude natürlich groß!
Allerdings sind die Mittel im Landesförderprogramm begrenzt und müssen noch innerhalb des Kalenderjahres ausgegeben werden. Da ist die Entscheidung, was angeschafft und finanziert werden könnte, gar nicht so einfach. Wo sind die Gelder am besten investiert?
Einerseits kann Ihnen ein Blick in andere Einrichtungen helfen und Inspirationen liefern. Andererseits gilt zu prüfen, welche Maßnahmen zu Ihrer Weiterentwicklung als KiFaZ erforderlich sind und inwieweit sich diese deutlich von Ihren gesetzlichen Aufgaben als Kita nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) abgrenzen.
Beispiele, in was mit den Fördermitteln nachhaltig investiert werden kann:
- Material für Angebote/Projekte im Rahmen des KiFaZ. Das können beispielsweise Bücher sowie Spiele für ein Ausleihregal bzw. Schrank eines Food-Sharing-Fairteilers oder Anschaffungen für Eltern-Eltern- und Eltern-Kind-Aktionen, die von Eltern oder Ehrenamtlichen mit den Familien durchgeführt werden, sein.
- Niederschwellige Öffentlichkeitsarbeit beginnt zum Beispiel mit der Einrichtung eines Elterncafés, das sich zunehmend für den Sozialraum öffnet. Möglich ist einen separaten Raum einzurichten, eine Elternecke bereitzustellen oder ein mobiles Elterncafé umzusetzen, das auf anliegende Spielplätze fährt. Wenn dazu eine Kaffeemaschine, klappbare Sitzgelegenheiten, ein Bollerwagen oder Elternbroschüren benötigt werden, sind diese förderfähig. Zudem können Ehrenamtliche, die im Elterncafé aushelfen, vergütet werden.
- Weiterbildungen des Teams und Honorarkosten für Externe. Weiterbildungen zum Early-Excellence-Concept (EEC), Video-Home-Training (VHT) sowie Elterncoaching (nicht ElternChanceN) sind grundsätzlich möglich in der Mittelverwendung. Auch Referentinnen und Referenten für Vorträge/Seminare zu Erziehungsthemen für Familien oder Externe, die Familienberatung anbieten, können mit den Mitteln honoriert werden (nicht STÄRKE). Gleiches gilt für Ehrenamtliche, die an Angeboten mitwirken.
Es gibt so viele Ideen und Möglichkeiten. Nur welche ist nun die passende, um Ihre eigene Einrichtung möglichst gut weiterzubringen?
Um zu prüfen, ob die geplanten Ausgaben sinnvoll sind, können Sie mit folgenden Fragen beginnen:
- Unterstützen die Ausgaben das Kinder- und Familienzentrum?
– Machen die Ausgaben, die Umsetzung der KiFaZ-Idee einfacher?
Schaffen sie Möglichkeiten, die vorher nicht vorhanden waren?
– Ermöglichen die Ausgaben einen besseren Beziehungsaufbau zu den Familien bzw. eine bessere Kommunikation? Oder bieten sie den Angehörigen der Kinder Möglichkeiten, sich untereinander zu vernetzen, die zuvor nicht gegeben waren?
– Schaffen die Ausgaben neue Beratungs- oder Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Familien?
– Führen sie dazu, dass Ihre Einrichtung und Ihr Team besser aufgestellt sind und die Aufgaben des KiFaZ so besser bewältigt werden können? - Erzielen die Ausgaben einen langfristigen Effekt?
– Handelt es sich um Material oder Sachmittel, die Ihrer Einrichtung in den nächsten Jahren für Angebote als KiFaZ regelmäßig von Nutzen sind?
– Werden die angeschafften Dinge nur wenige Male verwendet oder bald aufgebraucht sein?
In einigen Fällen kann auch eine Investition in kurzfristigen Nutzen sinnvoll sein. Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie sich fragen, ob die Anschaffungen auch einen langfristigen Effekt erzielen und über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung für die Umsetzung von Angeboten als KiFaZ von Nutzen sein können.
Wenn Sie einige dieser Fragen mit Ja beantworten können, haben Sie sich höchstwahrscheinlich eine gute Möglichkeit ausgesucht, um die Fördermittel zu investieren.
Und zum Schluss: Sollten Unsicherheiten bestehen, ob Ausgaben durch das Landesförderprogramm abgedeckt sind und abgerechnet werden können (z. B. weil es sich um ungewöhnliche Ideen handelt oder die Gesamtsumme für eine Anschaffung besonders hoch ist), zögern Sie nicht, auf die Mitarbeiterinnen der DKJS oder das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zuzugehen, um eine kurze Rückmeldung vorab einzuholen.
Es ist geplant, den Verwendungsnachweis ab dem Förderjahr 2026 insoweit anzupassen, dass Ihre Angaben in einem eindeutigen Sachzusammenhang zum Sachstandsbericht stehen. Im Verwendungsnachweis sind zu den Mittelangaben dann die entsprechend umgesetzten Maßnahmen zuzuordnen.