Ab dem Förderjahr 2026 sind die Angaben zu geplanten und umgesetzten Maßnahmen im Antrag in Bezug zu den Mittelangaben in der Anlage des Verwendungsnachweis darzustellen. Wie die Anlage zum Verwendungsnachweis dann auszufüllen ist, finden Sie in unter dem Punkt „Wie ist die Anlage zum Verwendungsnachweis auszufüllen?“ in unseren FAQ zur digitalen Antragsstellung.
Anträge können vom 01. Dezember 2025 bis 15. März 2026 gestellt werden!
Monat: November 2025
Neuer Förderzeitraum 2026
Jetzt Kita zum Kinder- und Familienzentrum weiterentwickeln!
Das Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg geht weiter – auch im Jahr 2026!
Anträge können vom 01. Dezember 2025 bis 15. März 2026 gestellt werden!
Möchten Sie Ihre Kita zu einem Kinder- und Familienzentrum weiterentwickeln? Das Förderprogramm bietet Trägern und Leitungen umfassende Unterstützung, einschließlich finanzieller Förderung sowie praxisorientierter Angebote wie Austauschtreffen und Beratungen.
Für wen ist das Programm geeignet?
Die Förderung richtet sich an Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg, die bisher noch nicht am Landesförderprogramm teilgenommen haben und nun den Schritt zu einem Kinder- und Familienzentrum wagen möchten.
Reichen Sie jetzt Ihren Förderantrag oder Folgeantrag ein!
Damit Sie alle Unterstützungsangebote des Programms für das Jahr 2026 voll ausschöpfen können, ist es wichtig, Ihren Förderantrag rechtzeitig einzureichen.
Die Frist für die Antragstellung endet am 15. März 2026.
Weiterführende Informationen:
Detaillierte Hinweise zur Antragsstellung finden Sie hier.
Mehr über das Programm KiFaZ erfahren Sie hier.