Informationen zur Antragsstellung
Das Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ des Ministeriums für Kultus Baden-Württemberg geht auch im Jahr 2026 weiter. Die Erstbeantragung und die Beantragung einer Fortführung der Landesförderung sind online vorzunehmen. Für das Jahr 2026 war eine digitale Antragsstellung vom 01. Dezember 2025 bis zum 15. März 2026 möglich.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung aufmerksam die Förderkriterien, FAQ und Schritt-für-Schritt-Anleitung zur digitalen Antragsstellung.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unseren Audiobeiträgen. Diese beschäftigen sich unter anderem mit Grundlegendem zum Förderantrag, den Zielen des Programms, wie der Sozialraum einbezogen werden kann und welche Unterstützungsangebote die DKJS auf dem Weg zum Kinder- und Familienzentrum anbietet.
