1. Die KiFaZ-Akteure
An der Umsetzung des Landesförderprogrammes sind drei Akteure beteiligt:
Aufgesetzt wird das Programm vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Das Ministerium legt die Rahmenbedingungen, Förderrichtlinien und Antragsfristen fest.
Die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) ist für die Auszahlung der Fördergelder zuständig. Sie prüft die Legitimationen, versendet postalische Zuwendungsbescheide und begutachtet die Verwendungsnachweise.
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung ergänzt das Landesförderprogramm durch unterschiedliche Unterstützungsangebote wie z. B. Netzwerktreffen, Fortbildungen und individuelle Beratungen.
2. Wie ausführlich soll mein Erst- bzw. Folgeantrag sein?
Wie bei vielen Texten gilt es auch bei der Formulierung des Antrages die richtige Balance zwischen Detailgetreue und Aussagekraft zu finden. Im Antrag sollte deutlich werden, warum die Anschubfinanzierung und Teilnahme am Landesförderprogramm für die jeweilige Einrichtung sinnvoll ist. Berücksichtigen Sie dabei die individuellen Voraussetzungen und Potentiale vor Ort und schildern Sie diese in kurzer Präzision.
3. Folgeanträge
Bei Weiterführung der Förderung müssen alle Einrichtungen im Landesförderprogramm jährlich einen Folgeantrag stellen. Die Antragsphase beginnt meist in den letzten Monaten des Vorjahres, sodass die Unterlagen rechtzeitig vorbereitet und individuell abgeschickt werden können. Wurde der Antrag im Online-Portal abgeschickt, gilt er als eingereicht und liegt dem Ministerium vor.
Frist zur Antragstellung
Alle Erst- und Folgeanträge müssen für das Jahr 2025 über das Antragsportal bis zum 31. März 2025 eingegangen sein.
4. Korrekturen
Nach dem Versand liegt Ihr Antrag dem Ministerium vor. Sie können den Antrag nicht mehr editieren. Sollten für die Genehmigung Ihres Antrags Änderungen nötig sein, bekommen Sie den Antrag zur Korrektur zurückgeschickt. Sie haben nun Zeit den Antrag innerhalb der angegebenen Bearbeitungsfrist zu bearbeiten und erneut zu senden.
Haben Sie Fragen zu den Korrekturen oder ist Ihnen ein Fehler unterlaufen unterstützt Frau Clarissa Casar vom Ministerium.
5. Genehmigung
Ist der Antrag genehmigt, muss er noch vom Träger ausgedruckt, gestempelt, unterschrieben und erneut hochgeladen werden. Die entsprechenden Fristen werden per E-Mail mitgeteilt.
Sobald das Ministerium Ihren Antrag genehmigt hat, können Sie mit den Fördermitteln planen.
Die offizielle Verbescheidung erhalten Sie nach erfolgreicher Legitimation durch die L-Bank.
6. Legitimation
Die L-Bank benötigt einen Legitimationsnachweis (Identifikationsnachweis) von Ihnen. Dieser wird benötigt, damit die Fördermittel an den Träger ausgezahlt werden können. Bei Fragen zur Legitimation und Verbescheidung unterstützt die L-Bank unter .
7. Techniktipp
Bis 2022 erfolgte die Antragstellung im Landesförderprogramm über Formulare, die von den Einrichtungen befüllt, ausgedruckt und postalisch an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport gesendet wurden.
Ab 2022 wurde die Antragstellung auf ein Online-Portal umgestellt. Das Antragsportal bringt viele Vorteile, kann jedoch auch technische Fragen aufwerfen.
Der Tipp Nummer 1 bei Problemen:
Prüfen Sie, ob der verwendete Internetbrowser aktuell ist, und aktualisieren Sie ihn gegebenenfalls.
Dadurch lassen sich vermeintlich technische Fehlfunktionen schnellstens beheben.