Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 verlängert wurde. Bis einschließlich des 15. März 2024 konnten Sie Ihre Anträge über unser Online-Portal einreichen. Eine spätere Antragsstellung ist nicht möglich. Sollten Sie Fragen zur Antragsstellung haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder lesen Sie hier alles Wissenswerte auf unserer Website nach.
Monat: Februar 2024
Nur noch 11 Tage: Anträge für das Förderjahr 2024 fristgerecht bis zum 01.03.24 einreichen
Bitte denken Sie daran, Ihren Antrag zur Teilnahme am Landesförderprogramm Baden-Württemberg „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ für das Förderjahr 2024 fristgerecht innerhalb der nächsten 11 Tage einzureichen. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn Sie den ausgefüllten Antrag bis zum 1. März in unserem digitalen Antragsportal abgesendet haben. Im weiteren Schritt und nach Ende der Frist wird das Kultusministerium Ihren Antrag genehmigen oder zur Korrektur an Sie zurücksenden. Alle weiteren Schritte, wie das Unterschreiben und Hochladen der Dokumente, können Sie dann im Anschluss vornehmen. Eine Antragstellung nach Fristende ist leider nicht möglich.
Bei Fragen schauen Sie gerne auch in unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung oder FAQ.